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Patente

Ein Patent ist ein ausschließliches Recht, das ein souveräner Staat (nationale Regierung) einem Erfinder oder seinem Rechtsnachfolger für einen begrenzten Zeitraum als Gegenleistung für die öffentliche Bekanntmachung einer Erfindung gewährt, wobei die Erfindung als technische Lehre zu verstehen ist. Es handelt sich also um Gewähr eines zeitlich befristeten Monopols.

Das Verfahren zur Erteilung von Patenten, die Anforderungen an den Anmelder (bzw. Patentinhaber) und der Umfang des ausschließlichen Rechts variieren von Land zu Land je nach den nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen. In der Regel muss eine Patentanmeldung jedoch einen oder mehrere Ansprüche enthalten, in denen die Erfindung definiert wird, wobei der Gegenstand neu, nicht naheliegend und nützlich oder gewerblich anwendbar sein muss. In vielen Ländern sind bestimmte Themenbereiche von der Patentierbarkeit ausgeschlossen, z. B. Geschäftsmethoden, Behandlung des menschlichen Körpers, mathematische Methoden und geistige Handlungen. Das ausschließliche Recht, das einem Patentinhaber in den meisten Ländern gewährt wird, ist das Recht, andere daran zu hindern, die patentierte Erfindung ohne Erlaubnis herzustellen, zu benutzen, zu verkaufen oder zu verbreiten. Das Patent ist also ein Mittel, um andere an der Nutzung der patentierten Erfindung zu hindern. Ein Patent gibt dem Inhaber des Patents nicht das Recht, die patentierte Erfindung zu benutzen, wenn sie in den Geltungsbereich eines früheren Patents fällt.

Nach dem Übereinkommen der Welthandelsorganisation (WTO) über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum sollten Patente in den WTO-Mitgliedstaaten für alle Erfindungen auf allen Gebieten der Technik gewährbar sein, und die Schutzdauer sollte mindestens zwanzig Jahre betragen. Verschiedene Arten von Patenten können unterschiedliche Schutzfristen (d.h. Laufzeiten) haben.

Patentanmeldung

Ein Patent wird durch Einreichung einer schriftlichen Anmeldung beim zuständigen Patentamt beantragt. Die Person oder das Unternehmen, das die Anmeldung einreicht, wird als „Anmelder“ bezeichnet. Der Anmelder kann der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger sein. Die Anmeldung enthält eine Beschreibung der Herstellung und Verwendung der Erfindung, die so detailliert sein muss, dass ein Fachmann auf dem Gebiet der Technik die Erfindung herstellen und verwenden kann. In einigen Ländern sind besondere Angaben erforderlich, z. B. über die Nützlichkeit der Erfindung, die beste dem Erfinder bekannte Ausführungsform der Erfindung oder das technische Problem bzw. die technischen Probleme, die durch die Erfindung gelöst werden. Es können auch Zeichnungen zur Veranschaulichung der Erfindung vorgelegt werden.

Die Anmeldung enthält auch einen oder mehrere Ansprüche, obwohl diese nicht immer bei der ersten Einreichung der Anmeldung eingereicht werden müssen. In den Ansprüchen wird dargelegt, was der Anmelder zu schützen versucht, indem er definiert, was der Patentinhaber als Recht beantragt, um andere von der Herstellung, der Verwendung oder dem Verkauf auszuschließen, falls das Patent erteilt wird. Mit anderen Worten, die Ansprüche definieren, was ein Patent abdeckt oder den „Schutzumfang“.

Nach der Einreichung einer Anmeldung wird diese häufig als „zum Patent angemeldet“ oder „patent pending“ bezeichnet. Diese Bezeichnung verleiht zwar keinen Rechtsschutz, da ein Patent kann erst nach seiner Erteilung durchgesetzt werden kann, doch dient sie als Warnung für potenzielle Patentverletzer, dass sie im Falle der Erteilung des Patents möglicherweise schadenersatzpflichtig werden. In vielen Ländern kann eine „Patentanmeldung“ erst dann rechtsgültig erteilt werden, wenn eine erste Veröffentlichung der Patentanmeldung (in der Regel nach 18 Monaten) stattgefunden hat.

Damit ein Patent erteilt werden kann, d. h. in einem bestimmten Land Rechtskraft erlangt, muss die Patentanmeldung die Patentierbarkeitsvoraussetzungen des jeweiligen Landes erfüllen. Die meisten Patentämter prüfen die Anmeldung auf die Erfüllung dieser Anforderungen. Entspricht die Anmeldung nicht den Anforderungen, werden dem Anmelder oder seinem Patent- oder Rechtsanwalt Einwände mitgeteilt, und es wird in der Regel eine oder mehrere Gelegenheiten einschließlich einer Frist zur Beantwortung der Einwände eingeräumt, um die Anmeldung den Anforderungen anzupassen.

Nach der Erteilung des Patents sind in den meisten Ländern Jahresgebühren zu entrichten, um das Patent aufrechtzuerhalten. Diese Gebühren sind im Allgemeinen jährlich zu entrichten, wobei die USA eine bemerkenswerte Ausnahme darstellen. Einige Länder oder regionale Patentämter (z. B. das Europäische Patentamt) verlangen ebenfalls jährliche Verlängerungsgebühren für eine Patentanmeldung, bevor diese erteilt wird.

Patentdurchsetzung

Bis heute (Jahr 2022) können Patente nur durch Zivilklagen durchgesetzt werden (z. B. für ein US-Patent durch eine Patentverletzungsklage vor einem US-Bundesgericht; für ein deutsches Patent durch eine Patentverletzungsklage vor einem deutschen Gericht). Mit der (erwarteten) Einführung des Einheitlichen Patentgerichts (UPC bzw. EPG (link)) im Jahr 2023 unterliegen europäische Patente im Allgemeinen einer einheitlichen Gerichtsbarkeit mit identischem Geltungsbereich in allen teilnehmenden Ländern (derzeit 24 Mitgliedstaaten).

Bis das EPG seine Arbeit aufnimmt und auch während einer Übergangszeit von sieben Jahren und sofern der Inhaber eines europäischen Patents sich dafür entscheidet (Opt-out), werden europäische Patente weiterhin dem nationalen Recht unterliegen. Eine wichtige Einschränkung der Möglichkeiten eines Patentinhabers, sein Patent in zivilrechtlichen Streitigkeiten erfolgreich durchzusetzen, ist das Recht des beschuldigten Patentverletzers, die Gültigkeit des Patents anzufechten. Zivilgerichte, die mit Patentfällen befasst sind, können Patente für ungültig erklären und tun dies auch häufig. Ein Patent kann aus Gründen für ungültig erklärt werden, die in den einschlägigen, von Land zu Land unterschiedlichen Patentgesetzen festgelegt sind. Oft sind die Gründe eine Untergruppe der Anforderungen an die Patentierbarkeit in dem betreffenden Land. Obwohl es einem Patentverletzer in der Regel freisteht, sich auf jeden verfügbaren Nichtigkeitsgrund zu berufen (z. B. auf eine Vorveröffentlichung), gibt es in einigen Ländern Sanktionen, die verhindern sollen, dass dieselben Fragen der Gültigkeit erneut angefochten werden. Ein Beispiel dafür ist das britische Zertifikat über die angefochtene Gültigkeit („UK Certificate of contested validity“).

Patentlizenzvereinbarungen sind Verträge, in denen sich der Patentinhaber (der Lizenzgeber) bereit erklärt, auf sein Recht zu verzichten, den Lizenznehmer wegen der Verletzung seiner Patentrechte zu verklagen, in der Regel gegen eine Lizenzgebühr oder eine andere Entschädigung. Es ist üblich, dass Unternehmen, die in komplexen technischen Bereichen tätig sind, Dutzende von Lizenzvereinbarungen im Zusammenhang mit der Herstellung eines einzigen Produkts abschließen. Darüber hinaus ist es ebenso üblich, dass Konkurrenten in solchen Bereichen im Rahmen von gegenseitigen Lizenzvereinbarungen Patente aneinander lizenzieren, um die Vorteile der Nutzung der patentierten Erfindungen des jeweils anderen zu teilen.

Patente können durch Rechtsstreitigkeiten durchgesetzt werden und eine gängige Verteidigung gegen Durchsetzungsversuche ist die Anfechtung des betreffenden Schutzrechts, etwa mittels einer Nichtigkeitsklage. Die überwiegende Mehrheit der Patente wird jedoch nie vor Gericht verhandelt oder lizenziert.

In vielen Ländern gibt es strafrechtliche Sanktionen für fortgesetzte Patentverletzungen, die jedoch seit vielen Jahren nicht mehr angewandt werden. In der Regel wird der Patentinhaber eine einstweilige Verfügung beantragen, die dem Beklagten künftige Verletzungshandlungen untersagt, und er wird eine Entschädigung für frühere Verletzungen fordern. Um eine Patentverletzung zu beweisen, muss der Patentinhaber nachweisen, dass der angebliche Patentverletzer alle Erfordernisse von mindestens einem der Patentansprüche erfüllt. In vielen Gerichtsbarkeiten ist der Geltungsbereich des Patents möglicherweise nicht auf das beschränkt, was wörtlich in den Ansprüchen steht, zum Beispiel aufgrund einer Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln.

Patenttyp

Der Typus eines Patents bezieht sich in der Regel auf ein ausschließliches Recht, das jedem gewährt wird, der ein neues, industriell anwendbares und nicht naheliegendes Verfahren, eine Maschine, ein Herstellungsprodukt oder eine Stoffzusammensetzung bzw. eine neue und nützliche Verbesserung davon erfindet, und dementsprechend sind Ansprüche auf ein Verfahren, eine Maschine oder Vorrichtung, ein Produkt oder eine Stoffzusammensetzung verfügbar und werden von den jeweiligen Patentämtern erteilt. Der Zusatz „utility patent“ wird in den Vereinigten Staaten zur Unterscheidung von anderen Schutzrechtsarten (z. B. Design Patenten) verwendet, sollte aber nicht mit den in anderen Ländern erteilten „utility models“, also Gebrauchsmustern verwechselt werden. Beispiele für besondere Typen von Patenten für Erfindungen sind biologische Patente, Patente für Geschäftsmethoden, chemische Patente und Softwarepatente.

Einige andere Typen von Rechten des geistigen Eigentums werden in einigen Rechtsordnungen als Patente bezeichnet: Rechte an gewerblichen Mustern und Modellen werden in einigen Rechtsordnungen als Designpatente bezeichnet (sie schützen die visuelle Gestaltung von Gegenständen, die nicht rein zweckmäßig sind), Pflanzenzüchterrechte werden manchmal als Pflanzenpatente bezeichnet, und Gebrauchsmuster werden manchmal als kleine Patente oder Innovationspatente bezeichnet. Der vorliegende Artikel bezieht sich zwar in erster Linie auf das Patent für eine Erfindung, doch können auch sogenannte kleine Patente und Gebrauchsmuster für Erfindungen eingetragen werden.

Die Erteilung von Patenten durch einen souveränen Staat wird manchmal auch als Patentbrief bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine staatliche Bekanntmachung über die Gewährung eines ausschließlichen Rechts auf Eigentum und Besitz, über die dem Inhaber oder Patentinhaber eine Urkunde ausgestellt wird.