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Marke

Eine Marke ist ein unterscheidungskräftiges Zeichen oder ein Indikator, der von einer Einzelperson, einem Unternehmen oder einer anderen juristischen Person verwendet wird, um zu kennzeichnen, dass die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher, mit denen die Marke versehen ist, von einer einzigartigen Quelle stammen, und um ihre Produkte oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Eine Marke kann mit den folgenden Symbolen gekennzeichnet werden:

– TM (für eine nicht eingetragene Marke, d. h. eine Marke, die zur Verkaufsförderung oder als Markenzeichen für Waren verwendet wird)

– SM (für eine nicht eingetragene Dienstleistungsmarke, d. h. eine Marke, die zur Förderung von Dienstleistungen oder als Markenzeichen verwendet wird)

– ® (für eine eingetragene Marke)

Eine Marke ist in der Regel ein Name, ein Wort, ein Satz, ein Logo, ein Symbol, ein Design, ein Bild oder eine Kombination dieser Elemente. Es gibt auch eine Reihe von nicht-konventionellen Marken, die Marken umfassen, die nicht in diese Standardkategorien fallen, wie z. B. Marken, die auf Farbe, Geruch oder Klang basieren.

Der Inhaber einer eingetragenen Marke kann ein Verfahren wegen Markenverletzung einleiten, um die unbefugte Verwendung dieser Marke zu verhindern. Eine Eintragung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Der Inhaber einer Gewohnheitsrechtsmarke kann ebenfalls Klage erheben, aber eine nicht eingetragene Marke kann nur innerhalb des geografischen Gebiets geschützt werden, in dem sie benutzt wurde, oder in geografischen Gebieten, in denen vernünftigerweise mit einer Ausdehnung gerechnet werden kann. Wenn eine Marke nicht für Waren, sondern für Dienstleistungen verwendet wird, kann sie als Dienstleistungsmarke bezeichnet werden, insbesondere in den Vereinigten Staaten.

Die wesentliche Funktion einer Marke ist die ausschließliche Kennzeichnung der kommerziellen Quelle oder des Ursprungs von Waren oder Dienstleistungen, so dass eine Marke, wie sie richtig genannt wird, eine Quelle angibt oder als Herkunftszeichen dient. Mit anderen Worten: Marken dienen dazu, ein bestimmtes Unternehmen als Quelle von Waren oder Dienstleistungen zu identifizieren. Die Verwendung einer Marke auf diese Weise wird als Markenbenutzung bezeichnet. An eine eingetragene Marke sind bestimmte ausschließliche Rechte geknüpft, die durch eine Klage wegen Markenverletzung durchgesetzt werden können, während nicht eingetragene Markenrechte nach dem Gewohnheitsrecht (passing off) durchgesetzt werden können.

Es ist zu beachten, dass sich Markenrechte im Allgemeinen aus der Benutzung oder der Aufrechterhaltung von ausschließlichen Rechten an diesem Zeichen in Bezug auf bestimmte Produkte oder Dienstleistungen ergeben, vorausgesetzt, es bestehen keine anderen Markeneinwände.

Verschiedene Waren und Dienstleistungen wurden durch die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen (Nizza)(link) in 45 Markenklassen eingeteilt (1 bis 34 für Waren und 35 bis 45 für Dienstleistungen). Die Idee dieses Systems ist es, die Ausdehnung des Rechts auf geistiges Eigentum zu spezifizieren und zu begrenzen, indem festgelegt wird, welche Waren oder Dienstleistungen von der Marke erfasst werden, und die Klassifizierungssysteme weltweit zu vereinheitlichen.

Gemeinschaftsmarke

Eine Gemeinschaftsmarke (CTM(link)) ist eine Marke, die zur Eintragung ansteht oder in der gesamten Europäischen Union (und nicht nur auf nationaler Ebene innerhalb der EU) eingetragen wurde.

Das Gemeinschaftsmarkensystem schafft ein einheitliches System für die Eintragung von Marken in Europa, wobei eine einzige Eintragung Schutz in allen Mitgliedstaaten der EU bietet. Das Gemeinschaftsmarkensystem hat einen einheitlichen Charakter. Obwohl ein Einspruch gegen eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung in einem beliebigen Mitgliedstaat die gesamte Anmeldung vereiteln kann, ist eine Gemeinschaftsmarkeneintragung in allen Mitgliedstaaten durchsetzbar. Das Gemeinschaftsmarkensystem wird vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Marken, Muster und Modelle) (EUIPO(link)) verwaltet, das seinen Sitz in Alicante, Spanien, hat. Die Gemeinschaftsmarke verleiht ihrem Inhaber ein einheitliches Recht, das in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt, und zwar auf der Grundlage eines einzigen Verfahrens, das die Markenpolitik auf europäischer Ebene vereinfacht. Sie erfüllt die drei wesentlichen Funktionen einer Marke auf europäischer Ebene: Sie kennzeichnet die Herkunft von Waren und Dienstleistungen, garantiert gleichbleibende Qualität durch den Nachweis des Engagements des Unternehmens gegenüber dem Verbraucher und ist eine Form der Kommunikation, eine Grundlage für die Öffentlichkeitsarbeit und Werbung.

Die Gemeinschaftsmarke kann als Herstellermarke, als Marke für Waren einer Handelsgesellschaft oder als Dienstleistungsmarke verwendet werden. Sie kann auch die Form einer Kollektivmarke annehmen, die ordnungsgemäß angemeldet wird.

Die Gemeinschaftsmarke gilt für einen Markt mit mehr als 450 Millionen Verbrauchern, die einen der höchsten Lebensstandards der Welt genießen. Die Gemeinschaftsmarke wird durch Eintragung in das vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum geführte Register erworben. Die Eintragung, der Rechtsübergang und das Erlöschen der Marke haben eine unionsweite Wirkung. Sie ist für einen Zeitraum von 10 Jahren gültig und kann unbegrenzt verlängert werden. Die für sie geltenden Rechtsvorschriften ähneln denjenigen, die die Mitgliedstaaten auf nationale Marken anwenden. Die Unternehmen werden sich also in einem vertrauten Umfeld wiederfinden, nur in einem größeren Maßstab.

Ein weiterer Vorteil sind die Gebühren. Die anfänglichen Kosten für die Einreichung eines Antrags auf Eintragung einer Gemeinschaftsmarke sind viel geringer als die Einreichung separater nationaler Anmeldungen in allen EU-Mitgliedstaaten (derzeit 27). Bei der Anmeldung steigt der wirtschaftliche Vorteil des Gemeinschaftsmarkensystems mit der Anzahl der Mitgliedstaaten, in denen ein Markeninhaber seine Marke benutzt oder zu benutzen beabsichtigt. Wenn ein Markeninhaber nur in weniger als drei oder vier Mitgliedstaaten Produkte verkauft oder Dienstleistungen erbringt, sollte er in Erwägung ziehen, die Eintragung in diesen Ländern zu beantragen, anstatt eine Gemeinschaftsmarke anzumelden. Der wirtschaftliche Vorteil der Nutzung des Gemeinschaftsmarkensystems wird jedoch schnell zunichte gemacht, wenn eine Anmeldung auf eine ernsthafte Beanstandung des EUIPO stößt. Denn obwohl der Anmelder einer gescheiterten Gemeinschaftsmarkenanmeldung versuchen kann, die Situation zu retten, indem er die Anmeldung in eine oder mehrere nationale Anmeldungen umwandelt, kann der Anmelder die Kosten für die Einreichung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung nicht zurückerhalten und muss in jedem Land, in dem die Gemeinschaftsmarkenanmeldung umgewandelt wird, faktisch die Anmeldung erneut zahlen. Darüber hinaus steigt mit der zunehmenden Größe der EU die Wahrscheinlichkeit, dass es Dritte gibt, die der Ansicht sind, dass eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung mit ihren Markenrechten kollidiert, und sich der Anmeldung entsprechend widersetzen.